Auge um Auge, Zahn um Zahn …
Angenommen, Sie begegnen Ihrem „Gegner“, z.B. Ihrem Nachbarn, Ihrer Arbeitskollegin, Ihrem Schwiegervater ein Jahr nach dem großen Streit. Sie sprechen unbelastet und freundlich miteinander. Der Konflikt ist fast vergessen.
Und jetzt erst recht …
Angenommen, Sie hätten eine andere Möglichkeit als ein Gerichtsverfahren genutzt, um zu einer Lösung zu kommen. Sie und die andere „Partei“ wären mit der Konfliktlösung zufrieden. Der Konflikt ist bereinigt.